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Am 28 Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz BFSG) in Kraft


Die Digitalisierung der letzten Jahre hat das Leben in vielerlei Hinsicht komfortabler gemacht. Einkäufe können nun ganz einfach von überall getätigt werden und auch für das Buchen einer Reise muss nicht zwingend mehr das Reisebüro aufgesucht werden. Für viele Menschen jedoch, sei es aufgrund fehlender Erfahrung mit Online-Inhalten oder einer Behinderung, ist dies nicht immer ohne weiteres möglich. Um dies zu ändern, hat der Gesetzgeber das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ausgearbeitet, das nun durch eine Verordnung in Kraft tritt. Das bedeutet für viele Webseiten umfassende Anpassungen. Was ist konkret zu tun?
15. November 2024

Barrierefreiheit wird Pflicht – was Du jetzt wissen musst


Wozu Barrierefreiheit?

Viele Webseiten sind für Menschen mit Behinderungen aktuell nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar, und das, obwohl das Internet mittlerweile schon über 30 Jahre lang existiert. Den meisten Nutzern und Nutzerinnen fällt dieser Umstand vermutlich gar nicht auf. Oft reicht aber schon ein kleines Selbstexperiment. Versuche zum Beispiel einmal, nur mit der Tastatur auf einer Webseite zu navigieren. Vermutlich wirst Du schnell feststellen, dass das nicht auf jeder Seite gut funktioniert.

Warum nur mit Tastatur? Ganz einfach darum, weil einige Menschen mit Einschränkungen, etwa Blinde, nicht mit einer Maus arbeiten können. Und dabei ist dies nur eines von vielen Beispielen, welche Hindernisse auftreten können.

Affenstatuen mit zugehaltenen Ohren, Augen und Mund

Nichts hören, nichts sehen, nicht sprechen können – nur drei von vielen weiteren Einschränkungen, die Menschen in ihrem Leben begleiten können

Barrierefreiheit wird Pflicht!

Neben der moralischen Komponente, Menschen mit Behinderungen einen uneingeschränkten Zugang auf die eigenen Websiteinhalte zu ermöglichen, gibt es seit 2021 auch eine gesetzliche Komponente. Da wurde nämlich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz BFSG) beschlossen. Es soll dafür sorgen, dass Webseiten zukünftig auffindbarer, zugänglicher und nutzbarer für Menschen mit Behinderungen werden.

Dieses Gesetz tritt am 28 Juni 2025 in Kraft.

 

Welche Auswirkungen hat das BFSG?

Das Gesetz betrifft nicht sämtliche Webseiten im Internet, sondern konkret

  • Onlineshops, bei denen Produkte erworben werden können
  • Seiten, bei denen Buchungen durchgeführt werden können (z. B. ein Auto, eine Reise usw.)

*ausgenommen davon sind Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeitenden bzw. unter 2 Mio. Euro Umsatz

Falls Du unsicher bist, ob Deine Seite darunter fällt, kannst Du dies auch über den offiziellen BFSG Check prüfen.

Ernst nehmen sollte man das neue Gesetz in jedem Fall. Die Nichtachtung des BFSG stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit bis zu 100.000 Euro bestraft werden. Zusätzlich dazu kann das Anbieten der Ware/Dienstleistung komplett untersagt werden.

 

Wie sehen die Richtlinien dieses Gesetzes aus?

Ausschlaggebend dafür, ob eine Website ausreichend barrierefrei ist oder nicht, sind die sogenannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der aktuellen Version 2.2. Diese Guidelines unterteilen ihre einzelnen Kriterien in die Level A, AA und AAA. Damit die Website BFSG-konform ist, müssen mindestens alle Kriterien des Levels AA (und darunter) erfüllt sein. Noch besser im Sinne der Barrierefreiheit ist das Erfüllen der Kriterien des Levels AAA.

Du fragst Dich vielleicht, inwieweit Deine Webseite diese Richtlinien erfüllt. Hier haben wir gute Neuigkeiten für Dich: Mit unserem kostenlosen Check erfährst Du, wo Deine Hauptseite aktuell steht, und erhältst sogar wertvolle Hinweise zu Verbesserungspotenzialen.

Logo des W3C

Das World Wide Web Consortium (kurz W3C) ist ein Gremium zur Standardisierung von Webtechniken und ist auch für die WCAG verantwortlich

POUR

Neben bekannten Klassikern wie NOSW oder SWAD gibt es erneut ein Abkürzungsbündel, das zu merken sich lohnt. In diesem Fall geht es um die vier Themengebiete, in die sich die Kriterien des WCAG und damit die Kriterien für Barrierefreiheit aufteilen:

  • Perceivable (die Wahrnehmbarkeit z. B. für Blinde, Taube, usw.)
  • Operable (die Bedienbarkeit, insbesondere mit der Tastatur)
  • Understandable (die Verständlichkeit, z. B. durch einfache Sprache)
  • Robust (die Robustheit, z. B. durch eine solide HTML-Struktur)

Diese vier Grundsäulen ergeben eine stabile Webseite, die von allen Menschen, egal ob mit oder ohne Einschränkungen, ein zufriedenstellendes Nutzererlebnis bietet.

Um einen besseren Eindruck davon zu bekommen, was hinter den einzelnen Themenfeldern steckt, folgen nun noch ein paar Beispiele.

 

Graffiti mit Text "Do what you love!"

Ein schöner Spruch – ohne Alt-Text aber für viele nicht wahrnehmbar

Ein Text im Bildformat? Warum das keine gute Idee ist

Blinde können weder Texte noch Bilder auf einer Webseite erkennen. Texte stellen aber grundsätzlich die kleinere Hürde, denn ein Vorleseprogramm kann sie dem eingeschränkten Nutzer ganz einfach vorlesen. Das geht jedoch nicht, wenn dieser Text in einem Bild steht. Dann kann die Information von Blinden nicht wahrgenommen werden. Um dies zu lösen, kann man entweder auf solche Bilder verzichten, oder aber sie mit entsprechenden Alternativtexten oder Beschriftungen versehen, sofern die darin enthaltenen Informationen dann ausreichen.

 

Erschrockene Maus zwischen Laub

Die Sendung mal ohne die Maus machen

Tippen über die Tastatur, Bedienen mit der Maus. Für Menschen der Generationen X und Y ist das gewohntes Territorium. Zoomer tauschen die Maus einfach mit Touch. Aber hast Du mal versucht, eine Webseite nur mit der Tastatur zu bedienen? Gar nicht immer so einfach, oder?

Genau hier haben aber Blinde oft keine andere Wahl. Sie sind auf die Bedienung per Tastatur angewiesen. Wenn dies auf einer Webseite nicht funktioniert, werden sie daher unweigerlich ausgeschlossen.

Verwirrt dreinschauende Katze, darunter Text "HUH?!"

Nochmal auf Deutsch, bitte

Verkompliziere die Inhalte auf Deiner Webseite nicht. Vielleicht bist Du studiert oder drückst Dich sprachlich sehr eloquent aus, aber das bedeutet nicht, dass dies auch auf Deine Nutzer zutrifft. Mit simpel formulierten Texten holst Du alle gleichermaßen ab und vermeidest, dass etwas nicht oder gar falsch verstanden wird.

Falls Du aber gute Gründe hast, dass Deine Texte so kompliziert sind, weil sie sich beispielsweise um Gesetze oder die Wissenschaft drehen, ist es gut den Nutzern zumindest Alternativtexte in einfacher Sprache anzubieten.

 

Logo des Vorleseprogrammes NVDA

NVDA – ein bekanntes und kostenfreies Vorleseprogramm

Tore auf für unterstützende Technologien

Unterstützende Technologien wie Vorleseprogramme sind ein Segen für Menschen mit entsprechenden Einschränkungen. Damit diese aber auf der Webseite funktionieren, ist eine gewisse Robustheit, insbesondere in der HTML-Struktur, notwendig. Schlecht geformte Markups oder unkonventionelles Coding sollte man daher tunlichst vermeiden.

Für die Entwickler unterstützender Technologien ist es mitunter schwierig, mit den schnellen Änderungen im technischen Bereich mitzuhalten. Daher müssen wir versuchen, ihnen möglichst entgegenzukommen und entsprechenden Konventionen zu folgen.

Fazit

Wie man sieht, gibt es einige Dinge im Bezug auf das neue Gesetz zu beachten. Aber auch Gründe, warum sich dies lohnt. Neben der Konformität mit den neuen Richtlinien kannst Du schließlich auch von potenziellen Neukunden profitieren, für die Deine Seite bislang vielleicht noch keine Option war.

Bei der Umsetzung der neuen Richtlinien lassen wir Dich natürlich nicht alleine. Wir haben uns intensiv mit dem Thema Barrierefreiheit auseinandergesetzt und unterstützen Dich von der Analyse bis hin zur Umsetzung. Kontaktiere uns bei Bedarf gerne.

Hast Du Fragen, Feedback oder Wünsche?

Kontaktiere uns gerne. Sende uns einfach eine Nachricht über das Kontaktformular. Wir freuen uns auf Deine Fragen, Anregungen und Wünsche für den isa Blog!


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