Allgemeine Einkaufsbedingungen der ISA GmbH


Unsere Bestellung erfolgt unter der ausschließlichen Geltung unserer Allgemeinen Einkaufsbedingungen.

§ 1 Geltung


1. Diese Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns (nachstehend auch „Käuferin“ genannt) nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

2. Diese Einkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Ware vorbehaltlos annehmen.

3. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.

ISA GmbH
Geschäftsführer: Patrick Postel, Jan Möller

Kanalstraße 28
22085 Hamburg

USt-IdNr.: DE 217 253 806
Amtsgericht Hamburg HRB 80987
Gerichtsstand Hamburg

Telefon: +49 (0) 40 – 8888 22 0
E-Mail: info(at)isa-hamburg.com

Image Credits: isa GmbH


§ 2 Angebot, Annahme


Der Verkäufer ist verpflichtet, diese Bestellung innerhalb angemessener Frist, längstens jedoch innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen.

§ 3 Preise, Zahlung


1. Der Preis versteht sich für Lieferung frei Haus, einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie einschließlich der Kosten für Verpackung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

2. Der Kaufpreis ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab ordnungsgemäßer Rechnungsstellung mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab ordnungsgemäßer Rechnungsstellung netto.


§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung


Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im vollen gesetzlichen Umfang zu.


§ 5 Lieferung


1. Alle in der Bestellung genannten oder anderweitig vereinbarten Liefertermine sind bindend.

2. Der Verkäufer ist verpflichtet, uns über jegliche drohende oder eingetretene Nichteinhaltung eines Liefertermins, deren Ursachen und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Eintritt des Lieferverzugs bleibt davon unberührt.

3. Für den Fall des Lieferverzuges stehen uns alle gesetzlichen Ansprüche zu.


§ 6 Gefahrübergang, Versendung


Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit ordnungsgemäßer und vollständiger Lieferung frei Haus am genannten Bestimmungsort auf uns über.


§ 7 Mängelhaftung, Gewährleistung


1. Gesetzliche Gewährleistungsrechte stehen uns uneingeschränkt zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache bzw. Schadensersatz zu verlangen.

2. Bei Gefahr im Verzug sind wir berechtigt, nach entsprechender Anzeige an den Ver-käufer Mängelbeseitigung auf Kosten des Verkäufers selbst vorzunehmen.

3. Mängelgewährleistungsansprüche verjähren 36 Monate nach Gefahrübergang.


§ 8 Produkthaftung, Versicherung


1. Der Verkäufer ist verpflichtet, uns von jeglicher Haftung gegenüber Dritten bzw. von Ansprüchen Dritter, die durch Herstellung, Lieferung, Lagerung oder Verwendung der gelieferten Ware entstehen, auf erstes Anfordern freizustellen. Die Freistellungs-verpflichtung gilt nicht, soweit der Anspruch auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung unsererseits beruht.

2. Der Verkäufer ist verpflichtet, während der Laufzeit dieses Vertrages stets eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer ausreichenden Mindest-Deckungssumme von 500.000 € pro Personenschaden bzw. Sachschaden zu unterhalten. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.


§ 9 Rechtsmängel


1. Der Verkäufer gewährleistet, dass die Ware frei von Rechten Dritter geliefert wird und durch die Lieferung keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Verkäufer stellt uns insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.

2. Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren gemäß § 7 Absatz 3.


§ 10 Rechtswahl, Gerichtsstand


1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts).

2. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg.


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